Berufsbilder EV

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, eine Ausbildung im Einzelhandel zu absolvieren:

Verkäufer/in

Die Ausbildung zur/zum Verkäufer/in dauert zwei Jahre.

Die Tätigkeit von Verkäuferinnen und Verkäufern besteht hauptsächlich darin, Konsumgüter und Dienstleistungen zu verkaufen sowie die Kunden zu beraten.  Sie kümmern sich um die Warenlagerung und die Präsentation der Waren und bieten außerdem den Kunden geeigente Serviceleistungen an.

Typische Einzelhandelsbetriebe sind Supermärkte, Discountgeschäfte, Warenhäuser, Baumärkte, Tankstellen, aber auch kleinere Fachgeschäfte (z.B. Juweliere), der Versandhandel und neuerdings auch Internetversandhandel.

Bei entsprechenden Leistungen und dem Abschluss eines Anschluss-Ausbildungsvertrages mit einem Betrieb besteht die Möglichkeit, in einem weiteren Jahr die Ausbildung zur/zum Einzelhandelskauffrau/-mann anzuschließen.

Weitere Informationen zum Beruf der/des Verkäufers/in finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter BERUFENET.

Einzelhandelskauffrau/-mann

Wird gleich zu Beginn der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag zur/zum Einzelhandelskauffrau/-mann abgeschlossen, so beträgt die Ausbildungsdauer insgesamt drei Jahre.

Neben dem Verkauf und der Beratung von Kunden planen Einzelhandelskaufleute den Einkauf, kontrollieren die Lieferung und die Qualität der Waren. Sie kennen den Markt und leiten entsprechende verkaufsfördernde  Maßnahmen für ihr Geschäft ab.

Weitere Informationen zum Beruf der/des Einzelhandelskauffrau/-mann finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter BERUFENET.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Ausbildungen um je ein Jahr verkürzt werden. Näheres dazu finden Sie in der Rubrik Ausbildungsverkürzung.

Ansprechpartner


Andrea Jaeger
BGEV@bkwitten.net