Ausbildungsverkürzung

Die reguläre Ausbildungsdauer in den IT-Berufenbeträgt 3 Jahre. Es gibt zwei Möglichkeiten, die reguläre Ausbildungsdauer zu verkürzen:

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit verkürzter Ausbildungsdauer
  • vorzeitiges Ablegen der Abschlussprüfung bei guten Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule

Dies ist nur Auszubildenden zu empfehlen, die sich fehlende Unterrichtsinhalte selbständig erarbeiten können.

Bei einem verkürzten Ausbildungsvertrag von 2 Jahren nehmen Sie vor der Anmeldung an der Berufsschule unbedingt Kontakt mit der Ansprechpartnerin des Bildungsgangs auf, da ggf. eine Einschulung in die Mittelstufe (ins 2. Ausbildungsjahr) sinnvoll sein kann.

Beachten Sie, dass eine Ausbildungsverkürzung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über Ihre IHK. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum bietet eine spezielle Informationsseite mit Formularen und Anträgen an.

Ansprechpartner


Dr. Roland Jordan
BGIT@bkwitten.net

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