Anmeldung zur Berufsschule durch Auszubildende und Betriebe
Die Anmeldung zur Berufsschule kann ausschließlich über das Schüleronlineverfahren erfolgen.
Eine Anmeldung kann nur nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags und muss durch den Ausbildungsbetrieb und durch den Auszubildenden erfolgen.
Ausbildungsbetriebe melden ihre Auszubildenden über den Link https://www.schueleranmeldung.de/betriebe an.
Auszubildende melden sich über den Link www.schueleranmeldung.de an.
Die Anmeldung ist nicht an bestimmte Aufnahmezeiten gebunden und erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss des Ausbildungsvertrags.
Einzelheiten zum Anmeldeverfahren für Betriebe entnehmen Sie bitte der hier hinterlegten Anleitung.
Zum ersten Berufsschultag sind foldende Unterlagen mitzubringen:
Eine schriftliche Bestätigung der Online-Anmeldung erfolgt nicht.
Erfolgt der Schuleintritt zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien, erhalten die Auszubildenden ein Einladungsschreiben.