Ausbildungsverkürzung EV

Die reguläre Ausbildungsdauer zum Beruf der Verkäuferin/des Verkäufers beträgt zwei Jahre, zum Beruf der Einzelhandelskauffrau/des Einzelhandelskaufmanns drei Jahre. Diese Ausbildungsdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit verkürzter Ausbildungsdauer

    Dies ist möglich bei bestimmten Eingangsvoraussetzungen. In dem Fall nehmen Sie vor der Anmeldung an der Berufsschule unbedingt Kontakt mit dem Ansprechpartner des Bildungsgangs auf, da ggf. eine Einschulung in die Mittelstufe (ins 2. Ausbildungsjahr) sinnvoll sein kann.

  • vorzeitiges Ablegen der Abschlussprüfung

    Dies ist bei guten Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule möglich.

Beachten Sie, dass eine Ausbildungsverkürzung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über Ihre IHK. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum bietet eine spezielle Informationsseite mit Formularen und Anträgen an.

Ansprechpartner


Andrea Jaeger
BGEV@bkwitten.net