Verkäufer/in
Die Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer findet nach zwei Jahren statt.
Prüfung | Wann? | Art der Prüfung | Inhalte |
---|---|---|---|
Zwischenprüfung | zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres | schriftlich | |
Abschlussprüfung | am Ende des 2. Ausbildungsjahres | schriftlich | Marketing und VerkaufWarenwirtschaft und Rechnungswesen
Wirtschafts- und Sozialkunde |
mündlich | fallbezogenes Fachgespräch |
Kauffrau/-mann im Einzelhandel
Die Abschlussprüfung zur Einzelhandelskauffrau/zum Einzelhandelskaufmann wird gestreckt, das heißt die Prüfung findet in zwei Teilen statt:
Prüfung | Wann? | Art der Prüfung | Inhalte |
---|---|---|---|
Teil 1 | am Ende des 2. Ausbildungsjahres | schriftlich | Marketing und VerkaufWarenwirtschaft und Rechnungswesen
Wirtschafts- und Sozialkunde |
Teil 2 | am Ende des 3. Ausbildungsjahres | schriftlich | Geschäftsprozesse im Einzelhandel |
mündlich | fallbezogenes Fachgespräch |
Auszubildenden, die zuerst die Verkäuferausbildung ablegen, wird der schriftliche Teil der Verkäuferprüfung als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung der Prüfung zur/zum Einzelhandelskauffrau/-mann anerkannt. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie in der Ausbildungsordnung.
Die jeweils aktuellen Prüfungstermine für Verkäufer:innen und Kaufmann:frau im EH (sowohl der Teil 1 und der Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) finden sie hier. Der genaue Prüfungstag wird mit der Einladung bekannt gegeben.
Zwischenprüfungen für Verkäufer/Verkäuferinnen
Die jeweils aktuellen Termin der Zwischenprüfung finden sie hier.